Privatinsolvenz
Die Privatinsolvenz, der offiziell als Verbraucherinsolvenz bezeichnet wird, ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren, welches in erster Linie von Privatpersonen genutzt werden kann. Ziel dieses Verfahrens ist die Entschuldung der Personen, die nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode von ihren bisherigen Schulden befreit sind und einen Neuanfang beginnen können.
Bevor das Verfahren der Privatinsolvenz eröffnet werden kann, muss der Schuldner gemeinsam mit seinem Schuldnerberater eine außergerichtliche Einigung mit seinen Gläubigern anstreben. Schlägt diese Einigung fehl, prüft das Gericht einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan. Erst wenn auch dieser Plan keinen Erfolg verspricht, wird das Privatinsolvenzverfahren eröffnet. Hierfür muss der Schuldner alle Guthaben und Verbindlichkeiten auflisten. Währen der sechsjährigen Wohlverhaltensperiode muss der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Treuhänder abgeben, der damit die noch offenen Schulden tilgt. Nach Ablauf dieser Frist folgt letztendlich die Restschuldbefreiung.