Rückkaufswert
Unter dem Rückkaufswert einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung versteht man den Betrag, den die Versicherung bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages an den Versicherungsnehmer auszahlt.
Dieser Rückkaufswert ist in der Regel deutlich niedriger als die Summe der bis dahin eingezahlten Versicherungsbeiträge. Der Grund hierfür ist zum einen der Abzug der Versicherungskosten vom gezahlten Betrag, zum anderen werden in den ersten fünf Laufzeitjahren des Vertrages die entstandenen Kosten wie Abschlussgebühren, Maklergebühren etc. verrechnet. Unter Umständen kann dies sogar dazu führen, dass in den ersten Jahren kein oder ein nur sehr geringer Rückkaufswert ermittelt werden kann. Eine vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrages ist somit in den meisten Fällen mit Einbußen für den Versicherungsnehmer verbunden.
Die Höhe des Rückkaufswertes im Fall der Kündigung oder des Rücktritts kann aus den Versicherungsunterlagen entnommen werden. Man unterscheidet hierbei den garantierten Rückkaufswert und den Rückkaufswert inklusive Überschussanteile.