Selbstbehalt
Unter dem Selbstbehalt (auch als Selbstbeteiligung oder Zuzahlung bekannt) versteht man im Versicherungswesen den Anteil der Kosten, welcher von dem Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst zu tragen ist. Je nach Versicherung kann es sich dabei um einen festen Betrag je Schadensfall oder um einen festen Betrag pro Jahr handeln.
Wenn beispielsweise der Versicherungsnehmer in seinem Versicherungsbetrag einen Selbstbehalt von 300 Euro hat, der Schaden des Versicherungsfalls jedoch 400 Euro beträgt, übernimmt der Versicherer lediglich die Differenz zwischen Selbstbehalt und Schadenhöhe, was im vorliegenden Beispiel 100 Euro entspricht.
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