Hundehaftpflichtversicherung
Sollte ein Vierbeiner mal etwas anstellen, dann schützen Hundeversicherungen, insbesondere die Hundehaftpflichtversicherung, vor den finanziellen Folgen. Solch eine Versicherung ist sinnvoll, denn bei Personenverletzungen oder gar Autounfällen können durch Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfall und Reparaturkosten schnell sechs- oder sogar siebenstellige Beträge zusammenkommen. Versicherungen wie die Hundehaftpflichtversicherung sollte daher für jeden Hundebesitzer generell Pflicht sein.
Galt eine Haftpflicht für Hunde früher als freiwillige Versicherung, ist sie mittlerweile in vielen Teilen von Deutschland Pflicht – insbesondere für als gefährlich eingestufte Hunde. In den Großstädten wie Berlin ist eine Hundehaftpflichtversicherung sogar für alle Hunderassen pflicht. Zwar gilt dies momentan nur für alle seit 2005 neu angeschafften Hunde, aber ab 2010 besteht dann bereits eine generelle Versicherungspflicht.
In anderen Städten ist eine Hundeversicherung zumeist nur für Kampfhunde vorgeschrieben. Allerdings weigern sich immer mehr Hundehaftpflichtversicherungen Kampfhunde zu versichern. Dies führt sogar soweit, dass mitunter ganze Hunderassen ausgeschlossen werden.
Eine Hundehaftpflicht schützt nicht nur den Halter selbst sondern auch andere Personen, die den Hund z.B. im Urlaub pflegen. Allerdings deckt eine Hundehalterhaftpflicht nur Schäden ab, die der Hund des Halters anrichtet. Gegen Verletzungen die das Tier dem Halter selbst zufügt besteht kein Versicherungsschutz.
Mittlerweile zahlen einige Versicherungsgesellschaften sogar wenn der Halter gegen Pflichten wie den Leinenzwang oder einen Maulkorb verstößt.
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