Krankenversicherung für Schüler und Studenten
Solange Kinder noch zur Schule gehen sind sie automatisch in der GKV, der gesetzlichen Krankenversicherung, bei ihren Eltern mitversichert. Sollten die Eltern in der PKV, der privaten Krankenversicherung, versichert sein, so gilt der hierfür abgeschlossene Versicherungsvertrag auch für die Kinder.
In der gesetzlichen Krankenversicherung können sowohl Söhne als auch Töchter grundsätzlich bis zum 25. Geburtstag kostenfrei mitversichert werden. Ist dieses Alter überschritten, müssen sich die Kinder eigenständig versichern lassen. Sofern Studenten vor dem Beginn ihres Studiums den Wehr- oder Ersatzdienst absolviert haben, wird die hierfür benötigte Zeit angerechnet, womit sich das Ende der Mitversicherung dementsprechend verschiebt.
Sollte ein Teil der Eltern allerdings privat krankenversichert sein und mehr Geld verdienen als sein gesetzlich versicherter Partner, wodurch die gemeinsamen Kinder nicht gesetzlich versichert werden können, muss sich der Student mit Beginn seines Studiums selbst versichern. Er muss sich allerdings nicht an eine bestimmte Versicherung binden sondern hat die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung, die beide spezielle Tarife für Studenten anbieten.
Gleiches gilt natürlich auch für Studenten, deren Eltern beide Mitglieder der privaten Krankenversicherung sind.
Versicherungsvergleich für Schüler und Studenten
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