Die Gewerbesteuer muss in Deutschland von allen gewerblichen Unternehmen bezahlt werden und kommt ausschließlich den Städten und Kommunen zugute, in denen Gewerbebetriebe ihren Firmensitz haben. Um die Berechnung der Gewerbesteuer zu erleichtern, steht Ihnen der folgende Rechner zur Verfügung.

Gewerbeertrag 1 Euro
Hinzurechnungsbetrag 2 Euro
Kürzungsbetrag 3 Euro
Hebesatz 4 %
Gesellschaftsform 5 Kapitalgesellschaft
Personengesellschaft
Jahr 2007
2008
 

 
Anrechnungsbetrag nach § 35 EStG 6 Euro
Gewerbesteuer Euro

Begriffserklärungen
1 Der Gewerbeertrag ist der Gewinn aus einem Gewerbebetrieb.
2 Zu dem Gewinn aus dem Gewerbebetrieb muss der Hinzurechnungsbetrag für Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters, Entgelte für Dauerschulden, die Hälfte der Miet- und Pachtzinsen sowie Renten und dauernde Lasten addiert werden.
3 Von dem Gewinn aus dem Gewerbebetrieb muss der Kürzungsbetrag für Gewinnanteile an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, Miet- oder Pachtzinsen, Spenden sowie Anteile des Einheitswertes des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes subtrahiert werden.
4 Mit dem Hebesatz kann von Gemeinden in Deutschland die Höhe der ihnen zustehenden Gemeindesteuer, Gewerbesteuer und Grundsteuer beeinflusst werden. Dieser beträgt seit 2004 mindestens 200%. Eine Liste mit Hebesätzen deutscher Städte über 50.000 Einwohner finden Sie hier.
5 Zu den Kapitalgesellschaften zählen z.B. die AG und die GmbH. Zu den Personengesellschaften zählen z.B. die GbR, die OHG und die KG.
6 Der Anrechnungsbetrag nach § 35 EStG ist nur für Personengesellschaften relevant, weil die Gewerbesteuerzahlung bei diesen auf die Einkommensteuerschuld für Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb angerechnet wird. Er dient somit als eine steuerliche Entlastung. Derzeit beträgt er 25%, ab 2008 dann nur noch 15%.

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