Rürup Rente
Genau wie die Riester Rente ist auch die Rürup Rente staatlich subventioniert. Besonders für Selbständige, die einer hohen Steuerbelastung erlegen sind, ist die Rürup Rente interessant, da sie als abzugsfähige Sonderausgabe geltend gemacht werden kann. Hierdurch lässt sich steuerbegünstigt eine langfristige Altersvorsorge aufbauen.
Aber auch Angestellte können den Vorteil nutzen, denn durch den neu geschaffenen Sonderausgaben-Höchstbetrag von 20.000 Euro pro Jahr / Person können auch sie in den Genuss der Steuerförderung kommen.
Im Rahmen der Rürup Rente lassen sich jährlich max. 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei Verheirateten absetzen. Der Betrag ist gestaffelt. Im ersten Jahr ab Vertragsbeginn können 60% steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Prozentsatz steigt dann jährlich um 2% bis auf 100%. Die Rentenzahlung muss dann später ebenfalls gestaffelt versteuert werden. Beginnt die Rentenzahlung z.B. im Jahr 2007 werden nur 50% der Rente besteuert. Bis 2022 steigt dieser Prozentsatz jährlich um 2%. Danach jeweils nur noch um 1%, bis 2042 die volle Besteuerung erreicht wäre.
Bei der im Volksmund auch oft als Basisrente bezeichneten Rürup Rente besteht allerdings kein Kapitalwahlrecht was bedeutet, dass das angesparte Kapital nicht ausbezahlt werden kann sondern nur als monatliche Rente zur Verfügung steht. Dies ist frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres möglich. Zudem kann die Rürup Rente nicht beliehen, übertragen oder vererbt werden.
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